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   BVerwG, 18.06.1987 - 2 B 41.87   

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https://dejure.org/1987,10235
BVerwG, 18.06.1987 - 2 B 41.87 (https://dejure.org/1987,10235)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1987 - 2 B 41.87 (https://dejure.org/1987,10235)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1987 - 2 B 41.87 (https://dejure.org/1987,10235)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überleitung der Ersten Staatsanwälte in die Rechtsstellung von Gruppenleitern - Angriffe gegen die rechtliche Würdigung durch das Berufungsgericht - Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Wiedergabe des gesamten Streitstoffs im Tatbestand - Ergehen eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1987 - 2 B 41.87
    Dabei muß sich jedoch aus den besonderen Umständen des jeweiligen Falls deutlich ergeben, daß das Gericht so verfahren ist (vgl. BVerfGE 27, 248 [252]).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1987 - 2 B 41.87
    Sie erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 105]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1987 - 2 B 41.87
    Der geltend gemachte Verfahrensfehler Verletzung der Aufklärungspflicht greift schon deshalb nicht durch, weil ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts dann nicht verletzt, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht förmlich beantragt (vgl. u.a. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 114]).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1987 - 2 B 41.87
    Diese Vorschrift soll insbesondere verhindern, daß ein Beteiligter infolge unzureichender tatsächlicher oder rechtlicher Erörterung durch die Entscheidung überrascht wird (Vgl. BVerwGE 36, 264).
  • BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des 5. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1987 - 2 B 41.87
    Die Rüge des Klägers kann nicht durchdringen, das Gericht habe insbesondere die in den Schriftsätzen vom 18. März 1983 und 21. Januar 1987 vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf, den in BVerfGE 56, 353 ff. [BVerfG 11.03.1981 - 2 BvR 441/77] abgedruckten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht gewürdigt und damit gegen das verfahrensrechtliche Gebot des rechtlichen Gehörs nach § 108 Abs. 2 VwGO und Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen; hätte es eine verfassungskonforme Auslegung erwogen, wäre es zu dem Ergebnis gelangt, daß Art. IX § 8 Abs. 3 2. BesVNG die Ersten Staatsanwälte in das Amt eines Staatsanwalts als Gruppenleiter überleite.
  • BVerwG, 18.08.1976 - 4 B 121.76
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1987 - 2 B 41.87
    Das ist unschädlich und insbesondere kein Verstoß gegen § 117 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 VwGO (vgl. Beschluß vom 18. August 1976 - BVerwG 4 B 121.76 - [Buchholz 310 § 117 Nr. 10]).
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